2 Spielmaterial und Spielbedingungen
2.1 Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial
2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Zulassung besitzen. Sie müssen so auf dem Schlägerblatt angebracht sein, dass das ITTF-Logo, die ITTF-Nummer (wenn vorhanden) sowie Hersteller- und Markenname so nahe wie möglich am Griff deutlich sichtbar sind.
2.4 Kleben
2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
2.4.2 Bei allen ITTF-Welttitel – sowie Olympischen und Paralympischen Wettbewerben wie auch bei einer ausgewählten Zahl von Veranstaltungen der ITTF Pro Tour und des Jugend-Circuit müssen Schläger-Kontrollzentren eingerichtet werden; bei kontinentalen und regionalen Veranstaltungen können sie eingerichtet werden.
2.4.2.1 Das Schläger-Kontrollzentrum testet – nach den auf Empfehlung des Materialkomitees sowie des SR und OSR-Komitees vom Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien – Schläger, um sicherzustellen, dass die Deutscher Tischtennis-Bund e. V. RICHTLINIE ZU SCHLÄGERTESTS S e i t e 6/16 Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören u.a. – die Aufstellung ist nicht erschöpfend – Dicke und Ebenheit der Schlägerbeläge so wie etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen.
2.4.2.2 Der Schläger-Kontrolltest wird nur dann nach dem Spiel im Zufallsprinzip durchgeführt, wenn der Spieler den Schläger nicht zum Test vor dem Spiel vorgelegt hat.
2.4.2.3 Schläger, die vor dem Spiel positiv getestet werden, können in den oben aufgeführten Veranstaltungen nicht verwendet werden, dürfen jedoch durch einen zweiten Schläger ersetzt werden, der (sofern es die Zeit erlaubt) sofort, ansonsten nach dem Spiel getestet wird. Für den Fall, dass Schläger den Zufalls-test nach dem Spiel positiv getestet werden, kann der betr. Spieler bestraft werden. Alle Spieler haben das Recht, ihre Schläger freiwillig und ohne Straffolge vor dem Spiel testen zu lassen.
2.4.3 Hat ein Spieler in einem Zeitraum von vier Jahren zum vierten Mal einen Schlägertest in beliebiger Hinsicht nicht bestanden, kann er die Veranstaltung zwar zu Ende spielen. Anschließend wird er jedoch vom Exekutivkomitee für 12 Monate gesperrt. Die ITTF muss den betreffenden Spiel er schriftlich über seine Sperre informieren. Der gesperrte Spieler kann innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Sperrverfügung
Einspruch beim CAS (Court of Arbitration for Sport) einlegen. Das Einreichen einer solchen Berufung hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d. h. die Sperre bleibt in Kraft.
2.4.4 Mit Wirkung vom 1. September 2010 führt die ITTF ein Verzeichnis aller positiven Schläger-Kontrolltests.
2.4.5 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden. Die Austragungsstätte umfasst das Gebäude in dem die Veranstaltung stattfindet sowie dazugehörige Bereiche und Einrichtungen.
4 Spielabwicklung
4.2 Spielgerät
4.2.2 Das Belagmaterial muss so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder andere Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert. Insbesondere dürfen keine Zusätze verwendet werden.
4.2.3 Ein Schläger muss alle Parameter der Schläger-Kontrolltests erfolgreich durchlaufen.
4.2.4 Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann. In einem solchen Fall muss der Spieler ihn unverzüglich durch einen anderen ersetzen, den er mitgebracht hat oder der ihm in den Spielraum (die Box) gereicht wird.
4.2.5 In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt. In allen Fällen, wo der Schläger an der Hand festgebunden ist, muss der Schiedsrichter dem Spieler erlauben, den Schläger auch während der Pausen an der Hand festgebunden zu lassen.